Der Gemeindesekretär ist zuständig für die das Verfassen der Beschlüsse der Gemeindeausschusses und Gemeinderates als Schriftführer, Vertragsverwaltung, Liegenschaftsverwaltung, Zuweisung gefördertes Bauland, einseitige Verpflichtungserklärungen, Zuständiger bei Nichteinhaltung von Verfahrensfristen durch das Amt und Anti-Korruptionsbeauftragter.