Gemeindesteuer auf Immobilien IMU - Festlegung des Verkehrswertes für Baugründe

Mit diesem Dokument wurden die Handelswert für Baugrundstücke für die Berechnung der Gemeindeimmobiliensteuern in der Gemeinde Prad am Stilfserjoch festgelegt.

Themen

Beschreibung

Mit Art. 13 des Dekretes „salva-Italia“ n. 201/2011, umgewandelt in Gesetz Nr. 214/2011 wurde mit Wirkung 01.01.2012 die Gemeindeimmobiliensteu­er (ICI) durch die neue Gemeindesteuer auf Immo­bilien (IMU) ersetzt.

Ab 2012 gelten die in diesen Dokument festgelegten Werte für Baugrundstücke für die Berechnung der Gemeindeimmobiliensteuer.

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Steueramt

KREUZWEG 3, 39026 PRAD AM STILFSERJOCH+39 0473 057013steueramt@gemeinde.prad.bz.it

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Veröffentlichungsdatum

19.01.2021

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Zuletzt aktualisiert: 27.08.2025, 14:49 Uhr

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