GIS - Gemeindeimmobiliensteuer
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Gemeindeverordnung Gemeindeimmobiliensteuer
Steuersätze und Freibetrag
Verkehrswert der Baugründe
Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) - Erklärung
Das Landesgesetz zur GIS Nr. 3/2014 sieht im Artikel 12 vor, dass „die Steuerpflichtigen die Immobilien, die sie innerhalb des Landesgebietes besitzen, erklären müssen und zwar mittels Vorlage einer eigenen Erklärung bis zum 30. Juni des Jahres, welches auf das Datum folgt, ab dem der Besitz der Immobilie besteht oder ab dem sich relevante Änderungen hinsichtlich der Bemessung der Steuer ergeben haben. Dafür werden mit Dekret des Landeshauptmannes die Fälle und die Modalitäten festgelegt.“ Mit dem Dekret des Landeshauptmannes vom 18.03.2015 Nr. 2366 (veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 12 vom 24.03.2015) wurden sowohl das Formular für die GIS-Erklärung als auch die diesbezügliche Anleitung mit den obgenannten Fällen und Modalitäten festgelegt.
GIS - Dekret des Landeshauptmanns 2366-2015 samt Anleitungen
Datei herunterladen: PDF - GIS - ausfüllbares Formular
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde.