Die Verordnung über die Videoüberwachung gewährleistet die Wahrung der Rechte, der Grundfreiheiten sowie der Würde natürlicher Personen, insbesondere ihrer Privatsphäre und Identität, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, die von der Gemeinde Prad am Stilfserjoch mittels Betriebes einer Videoüberwachungsanlage erhoben werden. Sie legt die Bestimmungen der berwachungsbereiche, die Nutzungseinschränkung und das Vorgehen bei der Datenerfassung, sowie die Datensicherheit der in der Gemeinde Prad am Stilfserjoch erhobenen Daten fest.