das Dokument enthält die Verordnung über die Videoüberwachung zum Schutz des städtischen Raums.
23.04.2025
Die Verordnung über die Regelung des Gebrauchs der Kleinkameras im Gebrauch der Beamten der Ortspolizei gewährleistet die Wahrung der Rechte, der Grundfreiheiten sowie der Würde natürlicher Personen, insbesondere ihrer Privatsphäre und Identität, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, die von den Beamten der Ortspolizei mittels Betriebes von Kleinkameras erhoben werden. Sie legt auch die Bestimmungen über die Verwendung der Kameras fest.
Zuletzt aktualisiert: 15.10.2025, 14:28 Uhr