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Wer öffentliche Flächen wie z.B. gemeindeeigene Straßen, Einfahrten, Plätze, und ähnliches, einschließlich des bezüglichen Untergrundes (z.B. Leitungen) und des darüber liegenden Raumes (Leitungen, Lifte usw) besetzen will, muss bei der Gemeinde ein eigenes Ansuchen einreichen.
Im Ansuchen sind:
Jegliche Besetzung sowie Änderungen bezüglich öffentlichen Grundes sind dem Steueramt der Gemeinde mitzuteilen, welche die Berechnung vornimmt und jährlich die Zahlungsaufforderung zur Bezahlung der Gebühr den betroffenen Personen zuschickt.
Weitere Informationen erhalten Sie im Steueramt der Gemeinde.