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Die Abwassergebühr wird jährlich aufgrund des Wasserverbrauches berechnet oder, falls kein Zähler vorhanden ist, wird eine Pauschale von 35m³ pro Person berechnet.Gewerbliche Abwässer
Für die gewerblichen Abwässer wird der Beschluss der Landesregierung Nr. 3628 vom 13.10.2003 angewandt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde.